Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Damit unser Unterricht für alle Beteiligten geregelt und effektiv ablaufen kann, ist es notwendig, bestimmte organisatorische Belange eindeutig festzulegen. Bitte lesen Sie sich deshalb unsere AGB sorgfältig durch und fragen Sie uns bei Unklarheiten. Unsere AGB gelten in jedem Fall ab der ersten vereinbarten Unterrichtsstunde, sofern Sie mit uns keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben.
AGB Nachhilfeunterricht
AGB Nachhilfeunterricht zu Hause
AGB Hausaufgabenbetreuung
AGB Kurse
Mindeststundenzahl und Mindestlaufzeit
Die mindestens zu buchende Stundenzahl beträgt für Gruppenunterricht 1 x 90 Minuten pro Woche und Fach, für Einzelunterricht 1 x 45 Minuten pro Woche und Fach. Für das gebuchte Unterrichtspensum werden regelmäßige, für beide Seiten verbindliche Termine festgelegt.
Die Mindestlaufzeit der Nachhilfe beträgt drei volle Kalendermonate.
Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von drei vollen Kalendermonaten ist die Kündigung der Nachhilfe jeweils zum Ende eines Monats mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. Können die Unterrichtsgebühren aus Gründen, die GRIPS nicht verschuldet hat, nicht von Ihrem Konto abgebucht werden, so erlauben wir uns, die für die Rücklastschrift anfallenden Kosten an Sie weiterzugeben. Grundsätzlich behalten wir uns vor, für Zahlungserinnerungen pauschale Mahngebühren und die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zu berechnen.
Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aufgrund eines gesetzlichen Feiertages, aufgrund von Urlaub des GRIPS-Lernstudios oder aufgrund eines Verschuldens des GRIPS-Lernstudios (z.B. Lehrkraft krank) aus, so fallen bei Einzelunterricht keine Unterrichtsgebühren an, bei Gruppenunterricht wird ein Ausweichtermin vereinbart.
Kann eine Schülerin/ein Schüler aus irgendeinem Grund einen vereinbarten Nachhilfetermin nicht wahrnehmen, so ist die Unterrichtsgebühr für die entfallene Stunde in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob dem GRIPS-Lernstudio eine Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten vorliegt. Einen Anspruch auf einen Ersatztermin können wir leider nicht einräumen. Alle Ausnahmen von dieser Regelung sind Kulanzregelungen für den Einzelfall und bedürfen der vorherigen individuellen Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Büroleitung des GRIPS Lernstudios. Alle Abmeldungen, die später als 15.00 Uhr am Vortag des Unterrichtstermins im GRIPS Lernstudio eintreffen, sind von Kulanzregelungen grundsätzlich ausgenommen.
In allen Schulferien (außer in den Sommerferien und in der ersten Woche der Weihnachtsferien) findet Unterricht zu den gewohnten Terminen statt. Ferienregelung für Einzelunterricht: Kann eine Schülerin/ein Schüler in den Ferien nicht am Einzelunterricht teilnehmen, so können alle rechtzeitig durch die Erziehungsberechtigten abgesagten Stunden nachgeholt werden (Absage bis spätestens am vorletzten Schultag vor Ferienbeginn). Rechtzeitig abgesagte Ferientermine für Einzelunterricht werden berechnet und in der Rechnung mit dem Vermerk „bitte Nachholtermin vereinbaren" versehen. Wir bitten Sie, uns zur Vereinbarung von Nachholterminen anzusprechen. Nachholtermine müssen zusätzlich zum vereinbarten Mindeststundenpensum gebucht werden. Ferienregelung für Gruppenunterricht: Kann eine Schülerin/ein Schüler in den Ferien nicht am Gruppenunterricht teilnehmen, so verfällt die Stunde ersatzlos. Sollten alle Schüler einer Gruppe in den Ferien nicht am Unterricht teilnehmen können, so werden Ausweichtermine vereinbart.
Terminabsagen sind grundsätzlich nur gültig, wenn sie von den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Abmeldungen bitten wir Sie stets telefonisch oder über Anrufbeantworter direkt über das GRIPS-Büro vorzunehmen. Abmeldungen direkt über die Nachhilfelehrkraft sind nicht gültig.
Mit Beendigung der Nachhilfe verfallen alle bis dahin nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden. Eine Rückerstattung von Unterrichtsgebühren für nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden ist nicht möglich. GRIPS haftet nicht für eventuell entstehende finanzielle oder persönliche Schäden oder Nachteile, die für die Schülerin/den Schüler oder dessen Angehörige durch einen Unterrichtsausfall entstehen.
Unterrichtzeit
Im GRIPS Lernstudio findet das ganze Jahr über von Montag bis Freitag Unterricht statt, auch in den Schulferien und am Buß- und Bettag.
Ausnahmen: KEIN Unterricht findet statt von 24. Dezember bis 1. Januar (jeweils einschließlich) und an allen gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen).
Sommerferien: In den Sommerferien kann auf Wunsch Unterricht stattfinden. Wenn Sie in den Sommerferien keinen Unterricht wünschen, so wird der laufende Vertrag für die Dauer der Sommerferien bis zum Beginn des neuen Schuljahres unterbrochen. Für die Sommerferien werden keine Unterrichtsgebühren erhoben, wenn kein Unterricht gebucht ist. Die Sommerferien zählen in diesem Fall nicht zur Mindestteilnahmedauer.
Ausfall der Lehrkraft
Ist eine Lehrkraft erkrankt oder im Urlaub, so behalten wir uns vor, eine Vertretung einzusetzen. Ein Wechsel der Lehrkraft ist kein Grund für die vorzeitige Kündigung des Vertrages.
Sonstiges
Anderslautende Vereinbarungen als in den AGB und Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie durch eine/n Erziehungsberechtigte/n zusammen mit einer/m Befugten des GRIPS-Lernstudios getroffen wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages/der AGB im Übrigen unberührt.
Mindeststundenzahl
Das pro Fach zu buchende Mindestkontingent beträgt 5 Termine zu je mindestens 90 Minuten. Pro Kalenderwoche ist mindestens ein Termin zu buchen. In der Regel werden regelmäßige Nachhilfetermine vereinbart (z.B. wöchentlich am Montag von 16.00 - 17.30 Uhr).
Kündigung
Nach Ableistung der Mindeststundenzahl wird der Unterricht fortgesetzt, sofern dem GRIPS Lernstudio keine Kündigung vorliegt. Der Unterricht kann jeweils zum Ende eines Monats mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Rechnungsstellung
Die Unterrichtsgebühren für das Mindeststundenkontingent sind im Voraus zu entrichten. Bei Fortsetzung des Unterrichts über die Mindeststundenzahl hinaus erfolgt die Rechnungsstellung rückwirkend monatlich. Können die Unterrichtsgebühren aus Gründen, die GRIPS nicht verschuldet hat, nicht von Ihrem Konto abgebucht werden, so erlauben wir uns, die für die Rücklastschrift anfallenden Kosten an Sie weiterzugeben. Grundsätzlich behalten wir uns vor, für Zahlungserinnerungen pauschale Mahngebühren und die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zu berechnen.
Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aufgrund eines gesetzlichen Feiertages, aufgrund von Urlaub oder Krankheit der Lehrkraft oder aufgrund eines Verschuldens des GRIPS-Lernstudios aus, so fallen keine Unterrichtsgebühren an.
Kann eine Schülerin/ein Schüler aus irgendeinem Grund einen vereinbarten Nachhilfetermin nicht wahrnehmen, so ist die Unterrichtsgebühr für die entfallene Stunde in voller Höhe fällig, wenn die Stunde nicht oder zu spät (nach 15.00 Uhr am Vortag des Unterrichtstermins) bei GRIPS Lernstudio abgesagt wurde. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe (bis 15.00 Uhr am Vortag des Unterrichtstermins) bei GRIPS Lernstudio können pro zehn Terminen maximal zwei Termine abgesagt werden. Eine abgesagte Stunde wird zunächst berechnet und an einem gemeinsam festgelegten Ersatztermin ohne weitere Kosten nachgeholt. Ersatztermine müssen zusätzlich zum vereinbarten regelmäßigen Pensum abgeleistet werden.
Terminabsagen sind grundsätzlich nur gültig, wenn sie von den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Abmeldungen bitten wir Sie stets telefonisch oder über Anrufbeantworter direkt über das GRIPS-Büro vorzunehmen.
Mit Beendigung der Nachhilfe verfallen alle bis dahin nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden. Eine Rückerstattung von Unterrichtsgebühren für nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden ist nicht möglich. GRIPS haftet nicht für eventuell entstehende finanzielle oder persönliche Schäden oder Nachteile, die für die Schülerin/den Schüler oder dessen Angehörige durch einen Unterrichtsausfall entstehen.
Ausfall der Lehrkraft
Ist eine Lehrkraft erkrankt oder im Urlaub, so setzen wir auf Wunsch eine Vertretung ein. Ein Wechsel der Lehrkraft ist kein Grund für die vorzeitige Kündigung des Vertrages.
Sonstiges
Anderslautende Vereinbarungen als in den AGB und Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie durch eine/n Erziehungsberechtigte/n zusammen mit einer/m Befugten des GRIPS-Lernstudios getroffen wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages/der AGB im Übrigen unberührt.
Betreuungszeiten
Die Hausaufgabenbetreuung wird an allen Schultagen (ausgenommen Freitag) von 14.00 bis 16.15 Uhr angeboten.
Während der Betreuungszeit von 14.00 bis 16.15 Uhr werden die Schülerinnen und Schüler durch Personal des GRIPS Lernstudios beaufsichtigt und gefördert. Außerhalb des Betreuungszeitraums findet keine Beaufsichtigung statt, d.h. die Schülerinnen und Schüler halten sich eigenverantwortlich im GRIPS Lernstudio auf. Sollte ein Schüler vor Ablauf der Betreuungszeit seine Aufgaben angefertigt haben, so kann er nur dann frühzeitig nach Hause gehen, wenn dem GRIPS-Lernstudio das Einverständnis der Eltern vorliegt.
Gruppengröße
Die Gruppengröße beträgt in der Regel sechs bis acht Schüler. Bei weniger als sechs Schülern kann die Hausaufgabenbetreuung durchgeführt werden, wenn alle Teilnehmer einen entsprechenden Aufpreis entrichten. Ist die Gruppengröße zu gering, so behalten wir uns vor, die Hausaufgabenbetreuung auszusetzen. In diesem Fall fallen keine Kosten für die Erziehungsberechtigten an.
Rechnungsstellung
Die Hausaufgabenbetreuung wird monatlich pauschal in Rechnung gestellt. In der Monatspauschale sind schulfreie Tage, Feiertage und Schulferien berücksichtigt. Bei Verhinderung der Schüler an Schultagen (z.B. durch Krankheit, Schulveranstaltungen) können wir leider keine Ermäßigung der Monatspauschale und keine Ersatztermine gewähren. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kündigung
Die Hausaufgabenbetreuung kann nur zum Ende der Monate Februar und Juli gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Kalenderwochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Verhinderung
Kann ein Schüler nicht wie vorgesehen zur Hausaufgabenbetreuung erscheinen, so bitten wir die Eltern, das GRIPS Lernstudio zu informieren.
Sonstiges
Anderslautende Vereinbarungen als in den AGB und Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie durch eine/n Erziehungsberechtigte/n zusammen mit einer/m Befugten des GRIPS-Lernstudios getroffen wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages/der AGB im Übrigen unberührt.
Anmeldung
Die telefonische, persönliche oder schriftliche Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Ein Rücktritt von der Anmeldung kann kostenfrei bis zu 14 Tagen vor dem ersten Unterrichtstermin erfolgen. Bei einem späteren Rücktritt wird die Kursgebühr in vollem Umfang fällig. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Ein Kurs findet nur statt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Wir behalten uns vor, einen Kurs abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen.
Verhinderung
Bei Versäumnis von Unterrichtsstunden besteht kein Anspruch auf Verringerung der Kursgebühr oder auf einen Ersatztermin, unabhängig davon, ob eine Entschuldigung vorliegt oder nicht. Wir bitten um Verständnis.
Unterrichtsausfall
Verursacht GRIPS einen Unterrichtsausfall, so besteht Anspruch auf einen Ersatztermin. GRIPS haftet nicht für eventuell entstehende finanzielle oder persönliche Schäden oder Nachteile, die für den Schüler oder dessen Angehörige durch einen Unterrichtsausfall entstehen.
Sonstiges
Änderungen in der Kursorganisation unter Absprache mit unseren Kunden behalten wir uns vor.
Anderslautende Vereinbarungen als in den AGB und Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie durch eine/n Erziehungsberechtigte/n zusammen mit einer/m Befugten des GRIPS-Lernstudios getroffen wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages/der AGB im Übrigen unberührt.